Intransparente Rechenzentren„Ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“

Rechenzentren verbrauchen viel Strom und Wasser. Wie viel genau, soll im Einzelnen jetzt erstmals im Nationalen Rechenzentrumsregister nachvollziehbar sein. Doch Julian Bothe von AlgorithmWatch warnt: Die Daten sind grob unvollständig und die Transparenz soll auf Druck von Big Tech wieder eingeschränkt werden.

  • Ingo Dachwitz
Ein Plakat mit Werbung für einen Rechenzentrumsneubau von Microsoft, Schriftzug: "KI für Deutschland", im Hintergrund zwei Baggerarme
Umkämpfte Informationen: Wie viel Strom und Wasser verbrauchen Rechenzentren? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Panama Pictures

Das Wirtschaftsministerium hat gerade das Nationale Rechenzentrumsregister veröffentlicht. Statt wie bisher nur Zusammenfassungen für die gesamte Branche kann man damit nun erstmalig Informationen zum Verbrauch und zur Effizienz einzelner Rechenzentren nachvollziehen.

Doch die Transparenz steht unter Druck, Tech-Konzerne und Industrieverbände wollen sie unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse und Sicherheitsrisiken wieder abschaffen. Wir haben darüber mit Julian Bothe gesprochen.

Julian Bothe ist als Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch verantwortlich für die Themen KI, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Er hat in München zur Akzeptanz der Energiewende promoviert und in Hamburg und Osnabrück Geographie, Sozialwissenschaften und Systemwissenschaft studiert. Vor seiner Zeit bei AlgorithmWatch war er Referent für Atompolitik und Klimaschutz bei .ausgestrahlt und hat im südlichen Bayern zur regionalen Energiewende geforscht.

Öffentliche Daten als Debattengrundlage

netzpolitik.org: Warum gehören die Verbrauchsdaten einzelner Rechenzenten an die Öffentlichkeit?

Porträt einer Person mit kurzen Haaren und Brille
Julian Bothe CC-BY 4.0: AlgorithmWatch

Julian Bothe: Öffentliche Daten über Rechenzentren sind elementar, weil wir nur so ein Gesamtbild über die Umweltauswirkungen bekommen: Also etwa wie viel Strom und Wasser sie brauchen und welche klimaschädlichen Emissionen dadurch entstehen. Rechenzentren haben oft einen riesigen Stromverbrauch, den Google, Amazon und Co. gerne verstecken würden. Zudem helfen die Daten bei der Planung – etwa für die Abwärmenutzung oder für das Stromnetz.

Transparenz auf Ebene einzelner Rechenzentren ist auch eine notwendige Voraussetzung, um einen Wettbewerb für mehr Effizienz zu schaffen. Es war ein explizites Ziel der gesetzlichen Regelungen, die Pflicht zur Veröffentlichung der Daten einzelner Rechenzentren einzuführen. Die Kund*innen können so gezielt effizientere und umweltfreundlichere Rechenzentren auswählen. Dies schont nicht nur die Ressourcen, sondern führt bei den Kund*innen, die den Strom am Ende bezahlen müssen, unter Umständen zu einer großen Kostenersparnis.

Zudem stärkt ein solcher Wettbewerb vor allem deutsche und europäische Anbieter, die die tendenziell effizienteren Rechenzentren betreiben, und damit auch die digitale Unabhängigkeit, energetische Unabhängigkeit und Klimaresilienz Deutschlands.

Gesetze sehen Transparenz vor

netzpolitik.org: Wie ist denn die Rechtslage?

Julian Bothe: Sowohl in der Energieeffizienzrichtlinie der EU als auch im deutschen Energieeffizienzgesetz gibt es Regelungen, nach denen die Betreiber Verbrauchsdaten ihrer Rechenzentren sowohl melden als auch selbst veröffentlichen müssen. Das heißt: Die Daten einzelner Rechenzentren müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, zusätzlich zu der Übermittlung an das staatliche Register.

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Die Regelungen haben allerdings große Schwachpunkte: So wird die individuelle Veröffentlichung weder kontrolliert noch sanktioniert. Zudem ist die Form der Veröffentlichung nicht spezifiziert: Während der Branchenverband Bitkom schreibt, dass man die Informationen sogar durch einen Aushang am Rechenzentrum veröffentlichen könne, passiert selbst dies in der Praxis nicht. Im Gegenteil: Immer wieder aufs Neue betonen die großen Tech-Unternehmen, dass sie die Veröffentlichung der Daten einzelner Standorte um jeden Preis verhindern wollen.

netzpolitik.org: Das bleibt nicht ohne Wirkung, richtig?

Julian Bothe: Die Bemühungen der Tech-Lobby haben auf EU-Ebene bereits dazu geführt, das der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers unterlaufen wird: Während das Gesetz dort eigentlich die Veröffentlichung bestimmter Verbrauchsdaten auch auf Ebene einzelner Rechenzentren vorsieht, wurden diese Daten dann in der Durchführungsverordnung pauschal zu „Geschäftsgeheimnissen“ erklärt. Die betreffenden Passagen entsprechen wörtlich den Vorschlägen von Microsoft. Seitdem wird unter Verweis auf dieses „Geschäftsgeheimnis“ jede Veröffentlichung abgewehrt, obwohl selbst Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen, wenn dies das Gemeinwohl erfordert.

In Deutschland berufen sich die Tech-Unternehmen jetzt auf diesen Erfolg auf europäischer Ebene. In der aktuellen Novelle des Energieeffizienzgesetzes will die Bundesregierung ebenfalls eine Ausnahme für die Veröffentlichungspflicht unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse hinzufügen. Es ist zu befürchten, dass damit noch weniger Daten individuell veröffentlicht werden.

Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Big Tech

netzpolitik.org: Anfang Juli hatten laut Wirtschaftsministerium insgesamt gerade mal 482 Rechenzentren ihre Verbrauchsdaten für das Berichtsjahr 2025 an das Nationale Rechenzentrumsregister gemeldet. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge etwa 2.000 Rechenzentren, davon könnten gut 1.000 meldepflichtig sein.

Julian Bothe: Das Register ist sehr lückenhaft. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Viele Rechenzentrums-Betreiber entziehen sich ihrer gesetzlichen Pflicht, die Verbrauchsdaten auf Ebene einzelner Rechenzentren zu veröffentlichen. Teilweise sind nicht mal Rechenzentren im Register enthalten, die die Betreiber selbst prominent auf ihrer Webseite bewerben. Das ist einfach nur dreist.

netzpolitik.org: Was muss die Regierung tun, um diese Meldelücke zu schließen?

Julian Bothe: Die Regierung darf die Veröffentlichungspflichten jetzt nicht noch weiter abschwächen, wie in der aktuellen Novelle des Energieeffizienzgesetzes vorgesehen. Das wäre die Kapitulation vor Big Tech. Wirtschaftsministerin Reiche muss endlich dafür sorgen, dass die Betreiber die Informationen für alle Rechenzentren melden, wie es gesetzlich vorgesehen ist – und sie muss die Informationen dann auch pro Rechenzentrum zugänglich machen. Das heißt, die Bundesregierung muss geltendes Recht durchsetzen und, wo nötig, Bußgelder verhängen.

Damit würde sie auch im Interesse der heimischen Betreiber handeln. Es ist schlicht Wettbewerbsverzerrung, wenn viele kleinere Rechenzentren rechtskonform melden und die großen Tech-Konzerne das geltende Recht ignorieren und Transparenz blockieren. Deutlicher könnten Google, Microsoft & Co. kaum sagen, dass sie etwas zu verbergen haben.

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Keine Generalausnahme für Geschäftsgeheimnisse

netzpolitik.org: Was entgegnest du denen, die sagen, dass die Veröffentlichung von Verbrauchsdaten Geschäftsgeheimnisse verletze?

Julian Bothe: Dahinter steht der Druck der großen Tech-Konzerne wie Google und Microsoft. Diese wollen mit großem Lobbyaufwand verhindern, dass die Verbrauchs- und Effizienzdaten einzelner Rechenzentren publik werden.

Rechtlich können tatsächlich relativ viele Informationen als „Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis“ zählen. Aber nicht jedes Geschäftsgeheimnis ist auch schützenswert. Es gibt immer Ausnahmen, bei denen das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung schwerer wiegt als das Interesse des Unternehmens an einer Geheimhaltung. Geschäftsgeheimnisse sind also keine magische Generalausnahme, um nichts mehr veröffentlichen zu müssen.

netzpolitik.org: Wie würde die Abwägung dieser beiden Interessen ausfallen?

Julian Bothe: Ein juristisches Gutachten im Auftrag von AlgorithmWatch hat vor kurzem bestätigt: Bei den Kennzahlen zu den Rechenzentren überwiegt das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung bis auf sehr, sehr wenige Ausnahmen immer. Dies leitet sich aus dem Fakt ab, dass die Pflicht zur Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Gestärkt wird dies durch den Vergleich mit weiteren Transparenz- und Veröffentlichungspflichten, etwa aus dem Umweltinformationsgesetz. Auch dort gilt: Es muss zwischen Geschäftsgeheimnis und Gemeinwohl abgewogen werden.

Auch in der Begründung für die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes stellt die Bundesregierung fest, dass nur „zum Schutz besonders sensibler Daten“ Betreiber „in sehr engen Grenzen“ auf eine Veröffentlichung verzichten könnten und grundsätzlich die Pflicht zur Veröffentlichung besteht. Das Problem ist nur: Wenn die Bundesregierung die Ausnahme für Geschäftsgeheimnisse wie geplant in das Energieeffizienzgesetz aufnimmt, widerspricht sie sich nicht nur selbst. Vor allem verschiebt sie damit auch die Verantwortung, die Veröffentlichungspflicht einzufordern: Im Zweifel müsste dann nämlich die Zivilgesellschaft die Veröffentlichung einklagen und darlegen, warum die Daten veröffentlicht werden müssen – obwohl doch eigentlich der Gesetzgeber selbst die individuelle Veröffentlichungspflicht vorsieht.

Das Sicherheitsargument ist eine Ausrede

netzpolitik.org: Ein anderes Gegenargument lautet momentan immer wieder: Sicherheit. Ich selbst das gerade erst bei einer Recherche zum Wasserverbrauch der Rechenzentren der Bundesregierung erlebt. Das ITZBund sagte, es könne mir wegen „Sicherheitsrisiken“ nicht mal zusammengefasste Zahlen dazu rausgeben. Gibt es wirklich einen Widerspruch zwischen Transparenz und Sicherheit?

Julian Bothe: Der Verweis, dass die Offenlegung von Verbrauchsdaten ein Sicherheitsrisiko sei, ist meist nur eine bequeme Ausrede. „Sicherheit durch Intransparenz“ ist ein schon lange widerlegter Irrweg, auch in vielen anderen Bereichen. Das Gegenteil ist wahr: Die Bereitstellung der Daten hilft, Sicherheit und Resilienz zu gewährleisten. Wir alle, auch Kommunen und andere Verwaltungen, können sich so besser auf mögliche Krisen etwa durch Wassermangel vorbereiten. Sie erleichtert die Planung und kann Versorgungsengpässe sichtbar machen.

Gegen gezielte Sabotage oder andere Angriffe hilft das Geheimhalten der Daten nicht. Wenn das Sicherheitskonzept des ITZBund wirklich darauf beruht, dass niemand die Wasserverbrauchszahlen kennt, dann ist das ziemlich alarmierend und zeigt, wie wacklig anscheinend die generelle Sicherheitsarchitektur ist. Wenn es Ausnahmen von der Veröffentlichung gibt, dann muss sie auf konkreten Abwägungen und Risikobewertungen beruhen. Hier sind dann die Betreiber in der Pflicht, das konkrete Bedrohungsszenario darzulegen. Ansonsten sind solche Behauptungen eine nicht widerlegbar Generalausnahme, gegen die niemand vorgehen kann.

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